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Unterhaltsansprüche im neuen Familienrecht
am
01. März 2010
Seit dem Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform zum 1.1.2008 sind nun fast zwei Jahre vergangen. Während sich bei der Berechnung des Kindesunterhalts und der Berechnung des Unterhalts eines unverheirateten Elternteils recht schnell Klarheit eingestellt hat, bleiben beim Ehegattenunterhalt viele Fragen offen. Die in der Praxis vielleicht wichtigste Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein geschiedener Ehegatte weiterhin Unterhalt beanspruchen kann, kann aber nach wie vor nicht klar und eindeutig beantwortet werden. Insbesondere bleibt umstritten, ob und bis wann man ein gemeinsames Kind zuhause betreuen darf, ohne Abstriche beim Unterhalt hinnehmen zu müssen.
Der Vortrag soll Interessierten einen Überblick über die Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt geben. Bei Bedarf werden auch Fragen des Unverheirateten- und des Elternunterhalts thematisiert.
Termin: Montag 1. März 2010, 19.30 Uhr, Altentagesstätte, Erbsengasse 15
Referent: Herr Martin Wahlers; Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht in der Kanzlei Dingeldein Rechtsanwälte, Bickenbach
Bitte anmelden bei Manuela Aßmus, Telefon: 06257/937622
Mail: ManuAssmus@aol.com
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