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Zum Vortrag

Kinder haften für ihre Eltern

- die Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber Unterhaltsverpflichteten-

am 21. Januar 2010

lädt das Frauenbüro der Stadt Bensheim um 20.00 Uhr in die Rodensteinstr. 8 (am Ritterplatz), Bensheim, ein.

In diesem Vortrag geht es um den Fall, dass ein Elternteil pflegebedürftig wird, in eine Pflegeeinrichtung eingewiesen wird und die Rente der/des Pflegebedürftigen zur Abdeckung der Pflegekosten nicht ausreicht. Das Sozialamt wird in aller Regel sämtliche Verpflichtungen für die/den Pflegebedürftigen übernehmen, jedoch zugleich bestrebt sein, die unterhaltsverpflichteten Kinder in Regress zu nehmen. Diese wissen oft nicht, wie sie sich bei der Abwehr von ungerechtfertigten Regressforderungen verhalten sollen. An diesem Abend werden der Gang des Verfahrens und die Verhaltensweisen der Behörde beschrieben, so dass die (zukünftig) Unterhaltsverpflichteten in etwa sehen können, ob und gegebenenfalls welche finanziellen Verpflichtungen auf sie zukommen können.

Als Referent für diesen Vortrag konnten wir Herrn Günther Dingeldein, Fachanwalt für Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht und Herrn Rechtsanwalt Martin Wahlers, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, gewinnen.

Nähere Informationen über das Frauenbüro der Stadt Bensheim unter der Tel.Nr. 06251/856003.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!