Vortrag am 18.01.2007
Das Erbrecht
Vortrag und Diskussion
Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Günther Dingeldein,
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht
im Rahmen einer Veranstaltung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim
Aufgrund der enormen Vermögensansammlungen seit Ende des Zweiten Weltkrieges hat sich das Erbrecht zu einem der wichtigsten Rechtsgebiete entwickelt. Von der umfangreichen und äußerst schwierigen Rechtsmaterie sind die Betroffenen sowohl bei der Gestaltung (Fertigung von Testament, usw.) als auch im Nachlassfall häufig überfordert.
Der Vortrag kann eine Rechtsberatung zwar nicht ersetzen, es werden jedoch die Highlights des Erbrechts angesprochen und diskutiert, so dass der Zuhörer erste Orientierungshilfen im Erbrechtdschungel erhält.
Themen:
Woher weiß ich, dass ich Erbe geworden bin?
Ist es überhaupt sinnvoll ein Testament zu machen und was geschieht, wenn ich ohne Testament versterbe?
Muss ein Testament von einem Notar gefertigt werden oder kann ich das selber tun?
Was kostet ein Testament?
Was ist ein Pflichtteil?
Sollte ich vor meinem Tod mein Vermögen an meine Erben verschenken oder übertragen?
Was ist der Unterschied zwischen Erbteil und Vermächtnis? Was ist ein Berliner Testament?
Was muss ich hinsichtlich der Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer grundsätzlich beachten? Wie wird meine Immobilie von der Finanzbehörde bewertet?
Erbt mein Lebensgefährte/meine Lebensgefährtin auch?
Benötige ich einen Testamentsvollstrecker?
Der Vortrag findet am
Donnerstag, den 18.01.2007, um 15.00 Uhr in der Sport- und Kulturhalle
der Gemeinde Seeheim-Jugenheim, Raum Culitzsch, Schulstraße 12
statt.
Interessenten wenden sich bitte direkt an den Veranstalter, die Gemeinde Seeheim-Jugenheim, Telefon: 0 62 57 / 9 90-0 bzw. www.seeheim-Jugenheim.de.
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