Vortrag am 03.05.2006
Testament und Patientenverfügung
Vortrag und Diskussion
Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Günther Dingeldein,
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht
im Rahmen einer Veranstaltung der BARMER Ersatzkasse Seeheim
Testament und Patientenverfügung sind zwei verschiedene Urkunden. Während das Testament Vorgänge nach dem Tod eines Menschen regelt, ist in der Patientenverfügung der Wille des Verfügenden über bestimmte Begebenheiten bis zu seinem Tod enthalten.
Beide Urkunden haben jedoch eine Gemeinsamkeit:
Sie dienen dem/den Verantwortlichen, den Willen des Verfügenden richtig zu erkennen und entsprechend danach zu handeln.
Im Vortrag werden die Grundprinzipien beider Urkunden besprochen.
Der Vortrag findet am
Mittwoch, den 03.05.2006 von 14.00 -16.00 Uhr in Bickenbach
im Bürgersaal (Rathaus), Darmstädter Straße 7,
statt.
Interessenten wenden sich bitte direkt an die BARMER Ersatzkasse, - Herrn Edelmann -, Heidelberger Straße 39, 64342 Seeheim-Jugenheim, Telefon: 018 500 46-6050.
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