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Vortrag am 19.01.2006 von 11.00 bis 12.00 Uhr

Betriebsbedingte und personenbedingte Kündigung

Vortrag und Diskussion

Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Günther Dingeldein,
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
im Rahmen einer Veranstaltung der GEK Darmstadt

In Betrieben auf die das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet kann der Arbeitgeber nicht ohne weiteres kündigen, sondern benötigt vielmehr einen Kündigungsgrund.

In Betracht kommen dabei die vom Kündigungsschutzgesetz vorgesehenen Kündigungsgründe: verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder personenbedingte Gründe.

Doch was verbirgt sich hinter diesen Begriffen?

Welche Umstände stellen einen Kündigungsgrund dar?

Nicht jeder nur geringfügige Arbeitsmangel wird eine betriebsbedingte oder eine nur kurze Erkrankung eine personenbedingte (krankheitsbedingte) Kündigung rechtfertigen.

In dem Vortrag werden die betriebsbedingte und die personenbedingte Kündigung behandelt. Dabei werden vor allem die Anforderungen an die Kündigungsgründe dargestellt werden, aber auch weitere bei Kündigungen zu beachtenden Anforderungen und Besonderheiten.

Der Vortrag findet am

Mittwoch, den 19.01.2006 von 11.00 bis 12.00 Uhr
in den Räumen der GEK Darmstadt, Adelungstrasse 32, 64283 Darmstadt

statt.