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Bloß schenken, um Steuern zu sparen?

Viele Eltern möchten ihren Kindern bereits vor ihrem Tod einen Teil ihres Vermögens schenken, um die Erbschaftssteuer zu umgehen.


Schenkung - alles ist weg

Denn es ist so: Wird der Schenkungsvertrag über das Haus beim Notar abgeschlossen, ist das Haus weg. Eigentümer sind das nicht mehr die Eltern, sondern die beschenkten Kinder.

Dabei ist das Anwesen der Eltern häufig ihre verlässliche Altersvorsorge. Wir werden immer älter, aber die Meisten von uns bedürfen im hohen Alter der Pflege. Und das kann teuer werden. Hieran sollte aber nicht gespart werden. Deswegen ist Vorsicht geboten vor einer übereilten Schenkung, denn dann sind die Eltern auf das Wirtschaften der Kinder angewiesen.


Berliner Testament - Absicherung der Altersvorsorge

Besser ist es daher, das angesparte Vermögen bis zum Tode zu behalten und damit eine würdevolle Pflege auf hohem Niveau für den Bedarfsfall abzusichern.

Die Kinder können immer noch testamentarisch bedacht werden. Doch auch das nicht zu vorschnell: Eheleute sollten ein gemeinschaftliches Testament verfassen, das sogenannte Berliner Testament. Hier setzen sie sich zunächst einmal wechselseitig als Erben ein. Wichtig ist auch, dass der Längstlebende frei über das Vermögen verfügen kann. Erst mit dem Tod des Längstlebenden sollen die Kinder als sogenannte Schlusserben bedacht werden mit dem übrigen Vermögen.


Steuerrechtliche Freibeträge

In einem gewissen Rahmen kann ohnehin steuerfrei vererbt werden. Erbt der Längstlebende, hat dieser einen Freibetrag in Höhe von 500.000 €. Konkret: Geht der geschätzte Wert des Hauses nicht über diesen Betrag hinaus, fallen ohnehin keine Steuern an.

Erben sodann die Kinder nach dem Tod des Längstlebenden, haben diese noch einen Freibetrag in Höhe von 400.000 €.

Beträgt der Verkehrswert des Hauses z.B. 450.000 €, müssen die Kinder zusammen nur noch 50.000 € versteuern. Das stellt einen relativ geringen Betrag zum geerbten Vermögen dar. Dieser ist in Kauf zu nehmen für eine abgesicherte Altersvorsorge der Eltern. Denn sie haben dafür ja auch Jahrzehnte lang gearbeitet.

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RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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