... von Rechtsanwalt Günther Dingeldein und Rechtsanwalt Martin Wahlers.
Dass Eltern für ihre Kinder Unterhalt bezahlen müssen, ist landläufig bekannt. Dass umgekehrt auch die Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen müssen, ist erst in den letzten Jahren ins öffentliche Bewusstsein gerückt, nicht zuletzt durch die Auseinandersetzung um die Belastungen der "Sandwich-Generation".
Aufgrund der demographischen Entwicklung muss der Staat nun weitaus häufiger als in den Jahrzehnten zuvor für die Pflege alter Menschen aufkommen und das über einen deutlich längeren Zeitraum. Die Sozialhilfeträger versuchen verständlicherweise, sich ihre Leistungen von den eigentlich Verpflichteten - Ehegatten und Kindern - erstatten zu lassen.
Ob und wie viel Unterhalt ein betroffenes Kind zahlen muss, lässt sich mit wenigen Worten nicht beantworten. Das Thema ist komplex. Ohne Verständnis für die unterhaltsrechtlichen Zusammenhänge kann ein Laie kaum einschätzen, wie er sich gegenüber den Eltern oder bei "Post vom Amt" verhalten soll.
In Zusammenarbeit mit dem Haufe Verlag und dem Ersten Deutschen Fernsehen legen Rechtsanwalt Günther Dingeldein und Rechtsanwalt Martin Wahlers ein Buch vor, das den Betroffenen den Einstieg in die Materie erleichtern soll. Es soll auch ein Begleiter für bereits anwaltlich beratene Personen sein, die ergänzende Erläuterungen wünschen oder einen Ausblick, wie eine eventuelle gerichtliche Auseinandersetzung ablaufen würde.
Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen, die Sie brauchen.
Inhalt:
ISBN: 978-3-448-09282-0
Bestellnummer: E07186
1. Auflage 2009
192 Seiten
Alleinerziehend - Unterhalt, Sorgerecht, finanzielle Hilfen
Recht und Verträge beim Hausbau - Was Bauherren wissen müssen
Erbengemeinschaften - Meine Rechte als Miterbe
Elternunterhalt - Kinder haften für ihre Eltern
Pflege und Betreuung - Keine Frage offen
Trennung, Scheidung und finanzielle Folgen
Meine Rechte als Rentner - Keine Frage offen