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Seit Mitte des Jahres 2003 bietet die Kanzlei einen weiteren besonderen Service:

Im Erdgeschoss des Kanzleigebäudes wurden mehrere Besprechungsräume eingerichtet. Aufgrund deren Größe können Besprechungen und Konferenzen mit einer größeren Anzahl von Rechtssuchenden durchgeführt werden. Dies ist insbesondere für die gewerbliche Mandantschaft der Kanzlei - vor allem im Arbeitsrecht, Zivilrecht, Baurecht und gewerblichen Mietrecht - interessant, aber auch vorteilhaft für Besprechungen im Familienrecht und Erbrecht.

Ältere Mandanten, die die Kanzlei insbesondere im Erbrecht aufsuchen, oder Gehbehinderte mit sozialrechtlichen oder medizinrechtlichen Problemen, brauchen sich nicht mehr – wie früher – bis in das 2. Stockwerk zu bemühen, um zu ihrem Anwalt zu kommen. Vielmehr besteht für jeden die Möglichkeit, ungestört im Erdgeschoss ein vertrauliches Gespräch mit seinem Rechtsanwalt zu führen.

 
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