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Dubiose Verträge mit Telekommunikationsanbietern - sofort fristlos kündigen!


Unsere Mandantin wurde durch ein Call-Center von einem Telekommunikationsanbieter angerufen. Ihr wurde ein Vertrag angeboten. Unsere Mandantin sagte ausdrücklich, dass sie mit ihrem bisherigen Vertragspartner, der Deutschen Telekom AG, sehr zufrieden sei und sie keinen neuen Vertrag abschließen wolle.

Es verging einige Zeit, bis sie von dem Telekommunikationsanbieter eine Mahnung über einen angeblich in Rechnung gestellten Betrag erhielt. Eine Rechnung hatte sie tatsächlich nie erhalten. Die Mandantin bezahlte nicht. Daraufhin wurde ihr kurzerhand der Telefonanschluss gesperrt. Sie konnte nicht mehr telefonieren.

Wir befassten uns mit der Angelegenheit und erhielten von dem Telekommunikationsanbieter die Information, unsere Mandantin habe einen Vertrag abgeschlossen. Diesen wollte die Mandantin natürlich nicht. Wir konnten jedoch zunächst kein Einlenken des angeblichen Vertragspartners erreichen. Deshalb verlangten wir Nachweise über den angeblich abgeschlossenen Vertrag. Der Telekommunikationsanbieter übersandte uns daraufhin eine Gesprächsaufzeichnung per E-Mail. Aus dieser ging hervor, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen war. Durch geschickte Fragestellungen brachte es "die freundliche Stimme" am anderen Ende fertig, dass der Mandantin in einem entscheidenden Augenblick ein "ja" über die Lippen ging. Dies wurde von der Gegenseite jetzt so dargestellt, als habe die Mandantin einen Vertragsabschluss bejaht.

Die Mandantin hatte jedoch Glück im Unglück. Nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage konnte festgestellt werden, dass die "freundliche Stimme" des Call-Centers wesentliche zur Vertragswirksamkeit notwendige Hinweispflichten nicht erfüllt hatte. Dies musste dem Kommunikationsanbieter mehrfach mit rechtlicher Begründung mitgeteilt werden. Erst als ihm negative Feststellungsklage angedroht wurde, sah er davon ab, die Mandantin weiter an das dubiose Vertragswerk zu binden. Der ursprüngliche Telefonanschluss der Mandantin wurde wieder freigeschaltet.

Der Deutschen Telekom sind diese Maschen dubioser Firmen nicht unbekannt. Ein Sachbearbeiter wies darauf hin, dass er schon mehrere Beschwerden von Kunden erhalten habe. Er rät dringend davon ab, sich am Telefon mit dem Nachnamen zu melden. Vielmehr sollte man sich lediglich mit "Hallo" melden und wenn man daraufhin nach den Namen gefragt werde, solle man nur antworten "Mit wem spreche ich bitte?"

Mit diesen Angaben könnten diese Firmen nichts anfangen. Deshalb würden sie das Gespräch sofort beenden und auflegen. Die Gefahr, dass ein Vertrag auf dubiose Weise zustande kommt und gegebenenfalls sogar nachgewiesen wird, ist dann nicht gegeben.

Rechtsanwalt Günther Dingeldein,
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht Bickenbach bei Darmstadt

Stand: August 2007.

Rechtsanwalt Günther Dingeldein - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht -




 

 

 

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