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Der Finanzagent ist dran!


Das Amtsgericht Bensheim trifft am 26.04.2007 - Az.: 6 C 68/07 - eine Entscheidung, die für den Fall des Eintritts der Rechtskraft bahnbrechend für Tausende von Geschädigten werden könnte.

Einer Kundin der Volksbank Bergstrasse wurde beim online-banking am 06.12.2006 eine TAN-Nummer ausspioniert (sogenanntes "phishing"); unter krimineller Benutzung dieser TAN-Nummer wurde am 07.12.2006 ein Betrag i.H.v. 3.950,00 € an die Bankverbindung eines Versicherungsagenten in Erkelenz am Niederhein angewiesen, der sich vermeintlich gutgläubig einer "Platin Way Corp." in der Ukraine als "Finanzagent" zur Verfügung gestellt hatte. Dieser marschierte am Morgen des 07.12.2006 zu seiner Volksbank Erkelenz, hob dort die von der Geschädigten ge"phishten" 3.950,00 € ab, zweigte sich davon seine ihm von der "Platin Way Corp." zugesagte "Provision" von 280,00 € (7 %) ab und ging dann weiter zum Büro der Western Union in den Räumen der Erkelenzer Post, um dort für ein Entgelt von 174,50 € die Summe von 3.490,00 € in die Ukraine anzuweisen.

Die geschädigten Eheleute bemühten sich dann bereits am Vormittag des 07.12.2006 über die Volksbank Bergstrasse, die Überweisung rückgängig zu machen; von Seiten der Volksbank Erkelenz wurde aber mitgeteilt, dass die Gutschrift bereits an das Konto des "Finanzagenten" veranlasst worden war.

Nun ist der "Finanzagent" aber dran: Nach der Entscheidung des Amtsgerichtes haftet er nicht nur auf Rückzahlung seiner Provision, sondern gemäß §§ 823, 830 BGB voll auf den ge"phishten" Gesamtbetrag von 3.950,00 €.

Stand: April 2007.

Rechtsanwalt Stefan Krump

 

 

 

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