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    Kanzleiintern bearbeitete Rechtsfälle (anonymisiert): Erbrecht Zurück  
 



Pachtverhältnis wird mit den Erben fortgesetzt


Das Landgericht Mainz hat entschieden, dass ein Pachtverhältnis über eine Gaststätte selbstverständlich mit den Erben fortgesetzt wird.

Nach Tod des ursprünglichen Verpächters hatte der Wirt für einen Zeitraum von über drei Jahren keinerlei Pachtzahlungen gegenüber den Erben vorgenommen. Das Landgericht Mainz - Az. 9 O 425/03 - stellte fest, dass der Pächter dazu jedoch aufgrund des Erbfalls nunmehr gegenüber den Erben verpflichtet war.

Stand: April 2007.

Rechtsanwalt Mirko Walbach

Selbst starke familiäre Konflikte können einen Pflichtteilsentzug nicht rechtfertigen


Das Landgericht Berlin - Az. 2 O 529/05 - hat entschieden, dass selbst schwerste familiäre Konflikte einen Pflichtteilsentzug nicht rechtfertigen können.

In diesem Fall hatte sich ein Kind über 20 Jahre vor dem Erbfall mit ihren Eltern überworfen. Kurz vor dem Tod der Mutter wurde dann der Pflichtteil entzogen mit der Begründung einer Beleidigung und der familiären Entfremdung. Das Landgericht Berlin bestätigte die ständige Rechtsprechung dahingehend, dass der Entzug des Pflichtteils nur in Ausnahmefällen zulässig ist und dies auch nur dann, wenn wirklich krasses Fehlverhalten einem Kind vorzuwerfen ist.

Stand: April 2007.

Rechtsanwalt Mirko Walbach

Erteilte Auskunft hindert den Pflichtteilsberechtigten nicht, ein weiteres notarielles Nachlassverzeichnis zu fordern


Das Amtsgericht Seligenstadt - Az. 1 C 1173/06 - vertritt die Auffassung, dass der Alleinerbe/die Miterben auch nach Erteilung einer einfachen Auskunft verpflichtet sind, die bereits erteilte Auskunft noch einmal notariell zu bestätigen.

Nach dem Gesetz bietet ein notarielles Nachlassverzeichnis dem Pflichtteilsberechtigten eine höhere Gewähr dafür, dass die von dem Alleinerben/den Miterben erteilte Auskunft auch tatsächlich richtig ist. Aus diesem Grund kann der Pflichtteilsberichtigte die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses auch dann fordern, wenn ihm schon in einfacher Form Auskunft erteilt worden ist.

Stand: April 2007.

Rechtsanwalt Mirko Walbach

 

 

 

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