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Dr. Guido Heß (bis 2006)

Fachanwalt für Sozialrecht

Herr Rechtsanwalt Dr. Guido Heß verfügte seit 1994 über die Erlaubnis, den Titel "Fachanwalt für Sozialrecht zu führen. Er beriet in der Kanzlei Dingeldein • Rechtsanwälte intern. Ihm waren insbesondere die Schnittstellen des Arbeitsrechts zum Sozialrecht vertraut. Dieser Umstand kam der Klientel der Kanzlei Dingeldein • Rechtsanwälte insbesondere bei komplizierten Fallgestaltungen zu Gute.

Das Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht wird auch nach dem bedauerlichen Todesfall von Herrn Rechtsanwalt Dr. Guido Hess im Jahr 2006 in unserer Kanzlei fachgerecht - wie nunmehr seit 25 Jahren - bearbeitet. Nunmehr berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Peer Frank gegenüber

  • dem Rentenversicherungsträger, wenn Ihr Antrag auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde
  • dem Kündigenden, wenn Sie als Schwerbehinderter oder Schwangere eine Kündigung erhalten haben
  • dem Pensionssicherungsverein, wenn Ihre Betriebsrente nicht stimmt
  • der Pflegekasse, wenn Ihr Antrag auf Einstufung in die gewünschte Pflegestufe abgelehnt wurde
  • dem Versorgungsamt, wenn die Feststellung eines höheren Grades der Behinderung abgelehnt wurde
  • Berufsgenossenschaften, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht als Folge eines Arbeitsunfalls anerkannt werden
  • der Arbeitsagentur/Jobcenter/pp, wenn Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu beanstanden sind
  • dem Sozialversicherungsträger, wenn er Sie oder einem Ihrer Angehörigen zu Unrecht wegen Elternunterhalts in Regress nehmen möchte.

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