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Günther Dingeldein
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Günther Dingeldein gründete 1982 die Kanzlei. Er bearbeitet insbesondere das Arbeitsrecht sowie das Erbrecht. Sowohl im Arbeitsrecht als auch im Erbrecht veröffentlichte er bereits zahlreiche Artikel. Darüber hinaus hält er regelmäßig Vorträge über arbeits- und erbrechtliche Themen. Rechtsanwalt Günther Dingeldein ist Autor des Fachbuches "Familien- und Erbrecht", das von der Fernuniversität Hagen als Lehrprogramm eingesetzt wird. Darüber hinaus ist er Co-Autor des Ratgebers "Elternunterhalt - Keine Frage offen", publiziert vom Haufe Verlag in Zusammenarbeit mit dem Ersten Deutschen Fernsehen. Er verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der juristischen Beratung und Prozessführung.
Rechtanwalt Günther Dingeldein ist Mitglied im AnwaltVerein
,
Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge ,
Mitglied
in der "Deutschen Anwalts- und Steuerberaterveinigung für die
mittelständische Wirtschaft" ,
Mitglied
im Gewerbeverein Bickenbach sowie im Vorstand des
Gewerbevereins Bickenbach 
und
Vorstandsvorsitzender
der Stiftung "Freunde der Liebfrauenschule Bensheim".
Herr Rechtsanwalt Dingeldein ist Co-Autor der Ratgeber "Elternunterhalt - Keine Frage offen" und "Pflege und Betreuung - Keine Frage offen" , jeweils publiziert vom Haufe Verlag in Zusammenarbeit mit dem Ersten Deutschen Fernsehen.
Er ist ferner Co-Autor der Ratgeber "Elternunterhalt - Kinder haften für Ihre Eltern" und "Trennung, Scheidung und finanzielle Folgen" publiziert von der Verbraucherzentrale NRW in Zusammenarbeit mit der Stiftung Warentest und dem Ersten Deutschen Fernsehen.
Meine Fälle
Arbeitsrecht
Sozialrecht
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