Gerade im Familien- und Erbrecht sind langwierige und besonders unangenehme Streitigkeiten häufig vermeidbar, sofern rechtzeitig entsprechende Vorsorge getroffen wird. Es empfiehlt sich daher das frühzeitige Einschalten des Anwalts, um spätere Zerwürfnisse nach Möglichkeit zu vermeiden. Die vorsorgliche Regelung von Erbschaftsangelegenheiten mittels Testament bzw. Erbvertrag oder die Gestaltung von Schenkungsverträgen und Eheverträgen kann zur Entlastung aller Beteiligten führen und erweist sich immer als sinnvoll.
Die Kanzleien Dingeldein ● Rechtsanwälte sichern Ihnen in jedem Fall eine umfassende und absolut vertrauliche Beratung zu.
Folgende Rechtsanwälte sind im Bereich des Familienrechts und Erbrechts für Sie tätig:
Büro Bickenbach:
Rechtsanwalt Günther Dingeldein
---Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Martin Wahlers
---Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Thomas Waegt ---Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwältin Jutta Biergans ---Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Sozialrecht und Mediatorin
Markus Arras ---
Büro Gernsheim:
Rechtsanwalt Robert Battes
|