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Lakritz Zugang von Kündigungsschreiben
Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09.06.2011, Az. 6 AZR 687/09, scheint den Arbeitgebern eine neue Tür bezüglich der Kündigungen geöffnet worden zu sein.
Der Zugang eines Kündigungsschreibens erfolgt in dem Zeitpunkt, in welchem das Schreiben unter normalen Umständen an den betreffenden Arbeitnehmer erwartungsgemäß weitergeleitet wird. Den Normalfall bildet daher der Zeitpunkt des Einwurfs in den Briefkasten des Arbeitnehmers. Das BAG stellt nun klar, dass der Arbeitgeber auch mit der Übergabe des Schreibens an den Ehepartner - selbst außerhalb der Wohnung - den Zugang der Kündigung bewirken kann. Dadurch beginnt nicht nur die Kündigungsfrist zu laufen, sondern auch die kurze 3wöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage!
Aber Achtung: Das gilt nicht nur für Ehepartner! Die Übergabe des Kündigungsschreiben an eine Person, die mit dem Arbeitnehmer in einer Wohnung lebt und aufgrund ihrer Fähigkeiten geeignet erscheint, das Schreiben an den Arbeitnehmer weiterzuleiten, genügt ebenfalls.
mitgeteilt von Frau Rechtsanwältin Eisenreich-Meißner,
Dingeldein • Rechtsanwälte, Bickenbach, Gernsheim, www.dingeldein.de
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