Fachanwälte für Arbeitsrecht Fachanwälte für Sozialrecht Fachanwalt für ErbrechtFachanwalt für VerkehrsrechtFachanwalt für FamilienrechtFachanwalt für SteuerrechtFachanwältin für Medizinrecht Büro Gernsheim Büro BickenbachBüro DarmstadtBüro Bensheim Home Kontakt



    Kostenlose Anwaltstipps Zurück  
 

Arbeitszeugnis auch für einen Nebenjob?

Allgemein bekannt ist, dass Beschäftigte nach der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses haben.

Die Hemmschwelle, ein solches zu verlangen bzw. den Arbeitgeber auf die Erteilung dessen aufmerksam zu machen, scheint bei sehr kurzfristiger Tätigkeit und auch bei bloßen Neben-jobs allerdings sehr viel höher zu liegen. Vor allem dann, wenn ein Arbeitsvertrag nie schrift-lich fixiert worden ist.

Es ist aber festzuhalten, dass bei jeder noch so kleinen Tätigkeit, die als arbeitsrechtlich relevant einzuordnen ist, ein Anspruch auf Zeugniserteilung besteht und es auch sinnvoll ist, auf diesen zu bestehen.

Denn wer weiß denn schon im Zeitpunkt des Nebenjobs sicher, welche beruflichen Entwick-lungen gerade angesichts der Globalisierung und künftig häufig wechselnder Arbeitsplätze, gegebenenfalls häufig wechselnder Tätigkeitsbereiche, zu bestehen sind? Insofern ist es möglich, dass es sinnvoll ist, später nachweisen zu können, überhaupt tätig gewesen zu sein oder eine bestimmte Tätigkeit bereits mit guter Beurteilung ausgeführt zu haben.

Weil eine reine Hilfstätigkeit oder ein Nebenjob vom Beschäftigten selbst eventuell als geringwertiger eingestuft werden oder der Arbeitgeber dieses Gefühl vermitteln möchte, ist die Gefahr groß, dass die Formulierung und Form des Zeugnisses etwas laxer als üblich angesehen werden. Es gelten jedoch die üblichen Regeln.

Auch dieses Zeugnis kann entscheidend sein. Lassen Sie sich deshalb im Zweifel anwaltlich beraten.

mitgeteilt von Frau Rechtsanwältin Diana Eisenreich-Meißner,
Dingeldein • Rechtsanwälte, Bickenbach,

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.