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Was ist nach einem Todesfall zu tun?

Nach dem Tod eines Familienmitglieds haben Hinterbliebene kaum Zeit, um zu trauern. Statt sich mit dem Verlust ihres Angehörigen zu beschäftigen, müssen sie sich häufig um Formalitäten kümmern und vieles organisieren.


Todesfall: sofort Arzt rufen und Totenschein ausstellen lassen

Wenn das Familienmitglied zu Hause gestorben ist, muss man einen Arzt anrufen, entweder den Hausarzt oder die Nummer 112. Der Arzt stellt dann den Totenschein aus. Stirbt der Angehörige im Krankenhaus oder Pflegeheim, wird der Totenschein dort ausgestellt.


... unmittelbar danach: Verwandte, Freunde und Arbeitgeber informieren

Unmittelbar nach dem Tod des Angehörigen sollte man die nahen Familienmitglieder anrufen und sie über den Tod informieren, ebenso seine engsten Freunde. Mit den Angehörigen sollte man klären, wer sich um den Nachlass des Verstorbenen kümmert und wie man Aufgaben untereinander aufteilt. Außerdem muss man den Arbeitgeber des Verstorbenen informieren.


Was man die nächste Zeit dringend benötigt: Dokumente zusammenstellen

Hinterbliebene sollten wichtige Unterlagen des Verstorbenen zusammenstellen. Diese sind neben dem Personalausweis und der Geburtsurkunde des Verstorbenen je nach seinem Familienstand Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners, Scheidungsurkunde. Einige dieser Unterlagen braucht man, um den Erbschein beantragen zu können.


... außerdem: Organspende-Ausweis prüfen

Hinterbliebene, die den Nachlass eines Verstorbenen regeln, sollten prüfen, ob dieser zum Beispiel einen Organspende-Ausweis ausgefüllt hatte.


... sodann: Bestattungsinstitut kontaktieren

Möglicherweise hatte der Verstorbene zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut und/oder eine Sterbeversicherung abgeschlossen. In diesem Fall sollte man das Bestattungsinstitut und/oder die Versicherung informieren. Wenn der Verstorbene keinen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hatte, müssen die Hinterbliebenen ein Bestattungsunternehmen suchen. Je nach Bundesland haben Hinterbliebene bis zu 36 Stunden Zeit, um das Bestattungsinstitut zu informieren oder eines zu beauftragen, um den Verstorbenen in das Institut zu überführen. Bestattungsinstitute übernehmen übrigens auch viele der formalen Aufgaben, die nach dem Tod eines Menschen anfallen.


Zeit einplanen: Sonderurlaub für Hinterbliebene

Hinterbliebene sollten ihren eigenen Arbeitgeber über den Todesfall in ihrer Familie informieren und Sonderurlaub beantragen. In der Regel können Beschäftigte nämlich bei einem Todesfall in der Familie einige Zeit frei nehmen. Wie viel Sonderurlaub sie nehmen können, ist aber von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.


... möglichst bald: Lebensversicherung und Sterbeversicherung

Besonders Lebensversicherer und Unternehmen, bei denen der Verstorbene eine Sterbeversicherung abgeschlossen hatte, muss man rasch über den Todesfall des Versicherungsnehmers informieren. Den Versicherungen sollte man die wichtigsten Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein schicken. Mit der Lebensversicherung und der Sterbeversicherung sollte man die Auszahlung der Versicherungssumme abwickeln.


sodann: Sterbeurkunde beantragen

Eine Sterbeurkunde beantragen müssen Hinterbliebene spätestens am 3. Werktag nach dem Tod ihres Angehörigen. Den Antrag stellen muss man nicht am Wohnort des Verstorbenen, sondern am Sterbeort. Dazu braucht man den Personalausweis des Verstorbenen, seine Geburtsurkunde und weitere Unterlagen, die von seinem Familienstand abhängen.


außerdem: Unfallversicherung den Tod mitteilen

Wenn der Verstorbene bei einem Unfall gestorben ist, muss man zügig die Unfallversicherung informieren. Dafür hat man 48 Stunden Zeit.


Wohnung des Verstorbenen kündigen

Dem Vermieter sollten die Hinterbliebenen frühzeitig mitteilen, dass der Mieter einer Wohnung gestorben ist. Denn auch beim Tod eines Mieters greift die dreimonatige gesetzliche Kündigungsfrist und damit sind die Angehörigen verpflichtet, für diese Zeit die Miete zu bezahlen. Wenn der Partner oder Kinder mit in der Wohnung gelebt haben, geht das Mietverhältnis auf sie über.


Testament beim Nachlassgericht abgeben

Hinterbliebene sollten das Testament des Verstorbenen beim Nachlassgericht des Amtsgerichts des Wohnortes des Verstorbenen zügig abgeben. Notariell beurkundete Testamente sind bereits beim Amtsgericht hinterlegt und beim Testamentsregister registriert. Das Standesamt des Sterbeortes, das die Sterbeurkunde ausstellt, informiert gleichzeitig das Testamentsregister über den Sterbefall. Das Testamentsregister unterrichtet daraufhin das Amtsgericht über den Sterbefall und weist auf das dort hinterlegte Testament des Verstorbenen hin. Das Amtsgericht ermittelt und informiert dann die gesetzlichen Erben und legt einen Termin für die Testamentseröffnung fest.


Erbschein beantragen

Hinterbliebene, die zum Beispiel Zugriff auf die Konten des Verstorbenen brauchen, müssen bei der Bank einen Erbschein vorweisen. Diesen beantragen müssen sie beim zuständigen Amtsgericht. Es kann mehrere Wochen dauern, bis man den Erbschein erhält. Für diesen müssen die Hinterbliebenen teils mit hohen Kosten rechnen. Bevor man den Erbschein beantragt, sollte man sehr genau prüfen, ob man das Erbe antreten möchte. Um das zu entscheiden, muss man versuchen, herauszufinden, ob ein Erbe überschuldet ist.


... in den nächsten Wochen: Rentenversicherung und Krankenkassen informieren

Die Hinterbliebenen, die den Nachlass des Verstorbenen regeln, sollten die Krankenkasse und die Rentenversicherung über das Ableben informieren. Auch die Kündigung weiterer Versicherungen wie zum Beispiel der Haftpflichtversicherung oder Kfz-Versicherung sollte man nicht vergessen.


Strom, Telefon, Gas - Dienstleistern kündigen

Hinterbliebene sollten nicht vergessen, Dienstleistern für Strom oder anderes zu kündigen. Auch Abonnements, Mitgliedschaften in Vereinen oder in Parteien sollte man rasch kündigen. Hierzu müssen sie nur ein einfaches Schreiben aufsetzen und dabei die Versicherungsnummer wie auch das Sterbedatum des Versicherten nennen. Manchem Kündigungsschreiben sollte man eine Kopie der Sterbeurkunde beifügen.



Quelle: anwaltauskunft.de

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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