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Wann darf man in zweiter Reihe parken?

Zu viele Kraftfahrzeuge bringen vor allem Ballungsräume in die Bredouille: Gewaltige Blechkolonnen schieben sich in Staus morgens in die Zentren, und abends zieht die Karawane in die Gegenrichtung zurück in die Vorstädte. Verschärft wird das Problem durch zu große Geländewagen und zu wenige Abstellflächen in Wohngebieten.


Parken auf Gehwegen ohne Markierung verboten

Doch wohin mit dem Fahrzeug? Eines ist klar: "Parken auf Gehwegen ist nicht erlaubt, sofern es nicht ausdrücklich durch entsprechende Verkehrsschilder genehmigt wird, denn Fahrzeuge versperren Fußgängern und Radfahrern den Weg. Außerdem: Gehwege sind in der Regel nicht für eine so große Belastung durch ein Kraftfahrzeug ausgelegt. Gehwegplatten verschieben sich oder brechen, sodass Stolperfallen entstehen. Auch wenn dies in der konkreten Situation für den Autofahrer nicht deutlich wird, gefährdet er hier andere Verkehrsteilnehmer. Halten in zweiter Reihe ausnahmsweise erlaubt.

Wenn aber in der Straße kein Parkplatz am Straßenrand frei ist, stellen sich viele auf der Straße in die zweite Reihe. Das Parken in zweiter Reihe ist in der Regel verboten. Damit ist gemeint, länger als drei Minuten anzuhalten oder das Fahrzeug zu verlassen.

Um schwere Gegenstände ein- oder auszuladen oder Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen, ist kurzes Anhalten in zweiter Reihe meistens möglich. Das hängt allerdings von der konkreten Situation ab. Hier muss jeweils zwischen den Interessen des Haltenden und dem übrigen Verkehr abgewogen werden.

Spielraum haben Taxis, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen. Diese Fahrzeuge dürfen auch halten, um eine Quittung auszustellen oder den Fahrgästen mit ihrem Gepäck zu helfen. Ebenfalls in zweiter Reihe dürfen Fahrzeuge der Bundesnetzagentur sowie der Post in einem Bereich von zehn Metern vor oder hinter einem Briefkasten anhalten, um diesen zu leeren.

Für Handwerker gibt es vielerorts Ausnahmegenehmigungen, sogenannte Handwerkerparkausweise. Sie werden von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellt und erlauben es einzelnen Fahrzeugen, entgegen den Regeln zu parken. Die Genehmigung gestattet lediglich ein kostenfreies und zeitlich nicht eingeschränktes Parken in Halteverboten, bei Parkscheibenpflicht oder Parkautomaten sowie auf Anwohnerparkplätzen. Außerdem: Hier gelten in jeder Stadt andere Regeln.


Bußgeld für Falschparker

Das Zuparken von Gehsteigen wird mit niedrigen Bußgelder geahndet. Meistens kostet es nur zwischen 15 und 35 Euro, sein Auto dort abzustellen. Teurer wird es aber, wenn der Wagen die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge behindert.

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RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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