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Wann darf die Polizei die Party crashen?

Eine Hausparty kann laut werden - zum Leid der nicht eingeladenen Hausbewohner. Was passiert, wenn die Polizei gerufen wird?

Kommt die Polizei wegen Ruhestörung vorbei, darf sie zunächst einmal nicht mehr als verwarnen. D.h.: Sie weist den Gastgeber auf mögliche Konsequenzen hin, sofern nicht die Nachtruhe eingehalten wird. Diese ist von Stadt zu Stadt an unterschiedliche Zeiten gebunden, geht aber in der Regel von 22 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit muss man keinesfalls mucksmäuschenstill sein, der Geräuschpegel darf aber die Zimmerlautstärke nicht überschreiten.

Erst wenn sich die Gäste fortan nicht an die Maßregelung der Polizei halten, darf diese zu verschärften Maßnahmen greifen. Dann kann sie die Musikanlage konfiszieren oder gar die Party auflösen. Dabei ist jedoch stets die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Im schlimmsten Fall muss der Gastgeber wegen der Ordnungswidrigkeit eine Strafe zahlen, die häufig im dreistelligen Bereich liegt.

Anders sieht es aus, wenn der Verdacht besteht, dass auf der Party illegale Drogen konsumiert werden. Dann darf die Polizei sofort scharfe Maßnahmen ergreifen.


Fazit

Leben und leben lassen - das ist die Devise. Als Gastgeber die Party ankündigen und die Nachbarn einladen dient häufig einer gewissen Akzeptanz. Sie schützt allerdings nicht vor polizeilichen Maßnahmen, wenn nach Ermahnung kein rücksichtsvolles Verhalten der Gäste eintritt.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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