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Unverheiratete:
Regelung des Erbfalls für gemeinsame Immobilien

Damit es keinen Streit gibt: Paare, die ohne Trauschein zusammen leben und gemeinsam Wohneigentum gekauft haben, sollten regeln, was im Todesfalle des einen Partners passiert - ganz gleich, ob beide Eigentümer der Wohnung sind oder nur einer. Denn wenn kein Testament existiert, steht der Ärger bevor.


Kein gesetzliches Erbrecht

Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das Problem: Das Gesetz kennt die Konstellation des unverheirateten Paares nicht. So passiert es, dass oft unerwünschte Ergebnisse auftreten.

Die gesetzliche Erbfolge bevorzugt zunächst die gemeinsamen Kinder. Leben keine gemeinsamen Nachkommen, geht das Erbe an die Kinder aus erster Ehe oder die Eltern des Verstorbenen. Das trifft auch zu, wenn die Wohnung gemeinsam gekauft wurde. Dann fällt in jedem Fall der Anteil des Erblassers an dessen Angehörige. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass der Überlebende diese auszahlen muss.


Testament oder Erbvertrag

Da unverheiratete Paare kein gesetzliches Erbrecht haben, ist es für besonders wichtig, Regelungen entsprechend ihrer Wünsche mittels Testament oder Erbvertrag zu treffen. So können sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und so das Vermögen und damit auch den eigenen Anteil an der Immobilie dem Partner beim Ableben übertragen.

Eine weitere Möglichkeit, dem überlebenden Partner die Wohnung zu erhalten, ist die Einräumung eines Wohnrechts oder Nießbrauchrechts. Allerdings kommt der Überlebende damit nicht um die Schenkungs- und Erbschaftssteuer herum.

Doch Vorsicht: Auch in diesem Fall genießen die Partner nicht di gleichen Rechte wie Verheiratete: Sie haben bei der Erbschaftssteuer im Gegensatz zu Ehepaaren nur einen geringen Freibetrag in Höhe von 20.000 €. Bei einer Immobilie sind das 30% des Verkehrswertes, auf die das Finanzamt Steuer erhebt.


Pflichtteilsanspruch

Selbst wenn das Erbe testamentarisch geregelt ist, können Angehörige auf ihren Pflichtteil pochen. Dieser beträgt in der Regel die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil. Das heißt: Es ist von Vorteil, wenn neben der Wohnung noch ausreichend Geld vorhanden ist, um eventuelle Erben aus- und Steuern bezahlen zu können.

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung könnte sinnvoll sein: Der abgeschlossene Vertrag wird fällig, wenn der eine Partner verstirbt. Der zweite Partner kann dieses Geld verwenden, um Erbschaftssteuer zu bezahlen und Erben auszuzahlen.


Immobilienwert entscheidend

Wenn es um Steuern und Pflichtteile geht, ist der Verkehrswert der Immobilie entscheidend. Dieser wird mithilfe eines Sachverständigengutachtens ermittelt. Dabei sind die Lage, die umliegenden vergleichbaren Objekte und der Sachwert der betreffenden Immobilie von Bedeutung.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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