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Trennung: Wer zahlt die Schulden?

Wer muss für laufende Kredite oder andere Schulden aufkommen, wenn man sich trennt? Müssen die Ex-Partner sich zu gleichen Teilen an offenen Zahlungen beteiligen? Wer haftet für die Schulden?

Zwischen Ehegatten existiert ein Haftungsausschluss. In einer Ehe haftet also nicht jeder der Partner automatisch für die Schulden des anderen. Das gilt auch dann, wenn sich das Paar trennt oder sich scheiden lässt.

Bringt ein Partner schon vor der Heirat Schulden mit in die Ehe, werden in der Ehe daraus keine ge-meinsamen Verbindlichkeiten. Der verschuldete Partner bleibt allein für sie verantwortlich und muss sie abzahlen ” auch nach einer Trennung.

Diese Regel gilt unabhängig davon, ob die Eheleute Gütertrennung vereinbart hatten oder im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Anders sieht es nur aus bei einer expliziten Vereinbarung der Gütergemeinschaft.

Auch, wenn ein Partner während der Ehe Schulden aufnimmt und dabei die Schuld- oder Darlehensverträge allein unterzeichnet, ist er alleiniger Vertragspartner und haftet allein. Er muss die Verbindlichkeiten allein tilgen – während und nach der Ehe.

Anders sieht es aber aus, wenn die Partner in der Ehezeit gemeinsam Darlehen aufnehmen und beide die Verträge unterschreiben. In diesem Fall haften auch beide für Verbindlichkeiten. Die Pflicht, gemeinsame Schulden abzuzahlen, greift auch nach einer Trennung oder Scheidung.

Rechtlich gesehen müssen sich ehemalige Partner untereinander zu gleichen Teilen daran beteiligen, die gemeinsamen Schulden zu tilgen. Doch mancher Ex-Partner schafft das finanziell nicht, so dass die Tilgung der Schulden am anderen hängen bleibt. Denn Gläubiger können sich auch nur an einen der Ex-Partner wenden und das ausstehende Geld von diesem verlangen, wenn dieser finanzstärker ist.

Unter Umständen kann das dann im Zugewinnausgleich geltend machen. Die Übernahme der Schulden des anderen mindern das Einkommen und Vermögen und damit mögliche Ansprüche auf Unterhalt.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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