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Straßenverkehr: Rechts überholen erlaubt?

Schleicht mal wieder einer auf der Mittelspur, ist der ein oder andere dazu geneigt, schnell rechts an ihm vorbeizufahren. Gelernt haben wir aber, stets links zu überholen, alles andere ist verboten. Die Straßenverkehrsordnung nennt allerdings ein paar Ausnahmesituationen, in denen man tatsächlich rechts überholen darf.


Situation 1: vorausfahrendes Fahrzeug, das sich links einordnet

Fährt man hinter einem anderen Auto her, das links blinkt und sich zum Abbiegen links einordnet, darf man rechts daran vorbeifahren. „Wer in dieser Situation überholt, sollte aber vorsichtig fahren, und jederzeit darauf vorbereitet sein, dass das vorausfahrende Auto doch anders fährt als angekündigt. Gerade beim Abbiegen komme es häufig zu Autounfällen, weil Signale und Abbiegeabsichten falsch interpretiert werden oder Autofahrer nicht richtig blinken.


Situation 2: Stau, Fahrzeugschlange rechts schneller als links

Wenn auf einer zweispurigen Fahrbahn links der Verkehr stockt oder zäh fließt, rechts aber normal läuft, darf man auf dem rechten Fahrstreifen an den langsameren Fahrzeugen vorbeifahren. Hat sich auf dem linken Fahrstreifen eine Fahrzeugschlange gebildet, die sich nicht schneller als 60 km/h bewegt, dürfen die Autos auf der rechten Seite mit einer um maximal 20 km/h höheren Geschwindigkeit vorbeifahren.


Situation 3: Radfahrer, der Auto überholt

Auch für Fahrradfahrer gibt es eine Ausnahmeregelung vom Linksüberholgebot. Sie dürfen Autofahrer rechts überholen, wenn Platz genug ist, um gefahrlos vorbeifahren zu können. Das bedeutet, dass zwischen dem Fahrradfahrer und dem Auto mindestens 30 cm Platz sind.


Fazit

Rechts überholen stellt die Ausnahme dar. Ein Autofahrer, der rechts überholt, sollte in eigenem Interesse äußerst vorausschauend fahren – vor allem beim Überholen von Abbiegern und Fahrradfahrern.

In allen nicht erlaubten Fällen gilt rechts überholen als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Es sei denn, der Autofahrer gefährdet mit dem unerlaubten Überholvorgang den Straßenverkehr oder verursacht sogar einen Unfall. Dann drohen neun Monate Fahrverbot. Das ist die gleiche Strafe wie bei Trunkenheit im Verkehr und wird daher sehr streng gehandhabt.

präsentiert von Kanzlei Dingeldein Rechtsanwälte

Mitgeteilt von
Jane Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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