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Schummeln beim Lebenslauf

Schummelt sich ein Bewerber mit falschen beruflichen Angaben bis zur Einstellung, kann das für ihn harte Konsequenzen haben. Werden seine Lügen nämlich später im Arbeitsverhältnis entlarvt, können Arbeitgeber den Arbeitsvertrag aufgrund arglistiger Täuschung anfechten. Damit ist der Arbeitsvertrag nichtig und der Mitarbeiter fliegt raus. Eine rechtswirksame Anfechtung hat bei einem in Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnis die gleiche Wirkung wie eine fristlose Kündigung. Sie löst das Arbeitsverhältnis mit Wirkung für die Zukunft auf.

Der Arbeitgeber muss beweisen können, dass der gefälschte Lebenslauf ausschlaggebend für die Einstellung gewesen ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn in der Stellenausschreibung gute Kenntnisse in der deutschen Sprache gefordert sind, um Maschinen sicher bedienen zu können. Es kann aber auch schon ausreichen, wenn durch die Beibringung der falschen Dokumente das Vertrauensverhältnis erschüttert ist.

Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen. Für die fristlose Kündigung hat der Arbeitgeber zwei Wochen ab Kenntniserlangung Zeit.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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