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Schimmel in der Mietwohnung - wer ist verantwortlich?

Es wird kalt und gerade im Altbau ist es kaum zu vermeiden: Die Schimmelbildung. Wie Sie als Mieter einem Streit mit dem Vermieter aus dem Weg gehen.

Wichtig ist: Sobald Schimmel in der Mietwohnung festgestellt wird, muss der Mieter dies umgehend anzeigen. Tut er dies nicht, kann der Vermieter seiner Mängelbeseitigungspflicht nicht nachkommen. Verschlimmert sicher Zustand durch die Verzögerung, kann dafür am Ende der Mieter haften.

Bei der Schuldfrage ist zu unterscheiden: Handelt es sich um Baumängel, also bildet sich der Schimmel an Außenwänden oder Rohrleitungen, ist der Vermieter dafür verantwortlich. Hat der Mieter nicht richtig gelüftet, ist er Schuld an der Schimmelbildung.

Dennoch gilt: Hartnäckig bleiben, wenn der Vermieter sich stur stellt. Die Mängelanzeige sollte schriftlich erfolgen. Ein Privatgutachten sollte nicht in Auftrag gegeben werden. Wird der Rechtsstreit vor Gericht getragen, muss ohnehin ein gerichtliches Sachverständigengutachten die Mangelursache erörtern. Der Richter wird nur auf dieser Grundlage die Verantwortlichkeit klären. Und die Kosten hierfür hat der Vermieter vorzuschießen. Er trägt nämlich grundsätzlich die Beweislast.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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