ARTIKEL
Nachbarschaft: Wenn der Baum des Nachbarn stört!

Der eine mag es wild bewachsen, der andere ordentlich und licht im Garten. Treffen zwei gegensätzliche Meinungen vom Schönheitsideal des Gartens aufeinander, kommt es häufig zu Streit. Wann darf der eine Nachbar dem anderen vorschreiben, wie er seinen Garten zu pflegen hat?

Es kommt vor allen Dingen darauf an, wo sich der störende Baum befindet. Ist dieser zu nahe an der Grenze zum Nachbargrundstück gepflanzt, sodass der Grenzabstand nicht eingehalten wird, kann sich der Nachbar hiergegen wehren.

Er hat das Recht, den Nachbarn aufzufordern, den Baum entsprechend zu beschneiden oder gar zu fällen. Ragen Äste auf das Grundstück des Betroffenen, darf dieser diese eigenhändig beschneiden. Er sollte allerdings aufpassen, dass er damit den Baum nicht kaputt macht oder sein Erscheinungsbild arg beeinträchtigt. Dann könnte er sich schadensersatzpflichtig machen.

Ist die Abstandsfläche jedoch eingehalten worden und liegt keine Gefährdung des anderen Grundstücks vor, liegt in der Bepflanzung des einen Gartens keine Eigentumsbeeinträchtigung des anderen vor. Hier sind die Gerichte streng. Jeder hat das Recht, nach seinem Belieben mit seinem Grundstück zu verfahren, ohne sich bevormunden lassen zu müssen.

Nachbarschaftsstreitigkeiten werden häufig emotional geführt. Es lohnt sich, einen Anwalt aufzusuchen, der als objektiver Vermittler den Streit schlichtet. Gerichtsverfahren können teuer werden. Besser ist es daher, getreu dem Motto zu leben: Leben und leben lassen!

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.