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Laub: Wer muss wie oft kehren?

Noch zeigt sich der Spätherbst mit seinen prächtigsten Farben, doch schon bald wird das Laub am Boden liegen. Um die Unfallgefahr zu mindern, muss es auf Straßen und Gehwegen vom jeweiligen Eigentümer geräumt werden. Wie oft, gibt es einen Entschädigungsanspruch und wohin muss es entsorgt werden?


Wie oft muss das Laub geräumt werden?

Wer die Verkehrssicherungspflicht für sein Grundstück und zum Beispiel den dazugehörigen Gehweg inne hat, ist für dessen Reinigung und den Winterdienst verantwortlich.

Die Anlieger sind nicht verpflichtet, die Gehwege komplett laubfrei zu halten. Ähnlich wie beim Räumen von Schnee muss eine Gasse auf dem Gehsteig frei sein, um als Fußgänger gefahrenlos darüber gehen zu könne. Doch bitte daran denken: Ist die Gasse sehr schmal gehalten, wird es für ältere Menschen mit Rollator und Müttern mit Kinderwagen schwierig.

Wie oft Laub geräumt werden muss, hängt davon ab, wie viel Laub anfällt. Die Laubmassen dürfen allerdings nicht so lange liegen gelassen werden, dass sich eine Laubdecke aus neuen und älteren, bereits glitschigen Schichten bildet.


Entschädigungsanspruch bei unterlassen des Räumens?

Räumt ein Eigentümer zu selten Laub und stürzt jemand auf dem betreffenden Weg und verletzt sich, muss der Eigentümer unter Umständen Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen.

Häufig hat der Eigentümer selbst gar keine Laubbäume, durch den Wind wird das Laub der benachbarten Bäume allerdings auf sein Grundstück getragen. Grundsätzlich kann ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn, dessen Bäume für das Laub verantwortlich sind, dafür einen angemessenen finanziellen Ausgleich verlangen.

Um einen Anspruch auf die sog. Laubrente zu haben, muss allerdings deutlich mehr Laub in den Garten fallen, als es für die Gegend und die Jahreszeit üblich ist. Zudem muss der Gartenbesitzer durch das Laub erheblich beeinträchtigt werden. Laubfall, der für die jeweilige Jahreszeit normal ist, muss er in der Regel jedoch hinnehmen.


Wohin muss ich gekehrtes Laub entsorgen?

Laub gehört grundsätzlich in die Biotonne. In vielen Städten und Gemeinden können die Bewohner Laub bei der Grünabfallsammlung abgeben. In Gegenden, in denen den Anwohnern weder Grünabfallsammlung noch Biotonne zur Verfügung stehen, können sie die Blätter auch in den Restmüll werfen.

Auch wenn es naheliegend erscheinen mag: Laub darf nicht im Wald entsorgt werden. Wer Laub und andere Gartenabfälle im Wald ablädt, handelt rechtswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen. Da die Bäume im Wald ebenfalls ihre Blätter verlieren, käme es mit dem Laub aus den Gärten zu einer Überdüngung.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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