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LKW: Pausieren im Wohnort

Lkw-Fahrer sind zu Ruhezeiten verpflichtet und müssen das Fahrverbot am Sonntag einhalten. Darum braucht es Parkplätze für Brummis. Für das Parken gibt es ein paar Einschränkungen gegenüber den allgemeinen Regeln.

Da viele Fahrer während der Arbeitszeit überwiegend in ihren Lastwagen wohnen, müssen sie dort auch mit dem Lebensnotwendigen versorgt sein. Ein unnötiges Laufenlassen des #Motors ist aber verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Allerdings sind das nur zehn Euro und die Definition des Begriffes "unnötig" ist schwierig.

In einem Gewerbegebiet dürfen Lkw genauso geparkt werden, wie auch ein Pkw geparkt werden darf. Im Wohngebiet sieht das anders aus. Hier darf der Brummi nicht geparkt werden, ansonsten droht ein Bußgeld. Werden die Anwohner durch den parkenden Lastwagen gestört, können sie zivilrechtlich #Unterlassung verlangen. Gegenüber dem einzelnen Fahrer ist das aber nicht sinnvoll. Wohl aber gegenüber Grundstückseigentümern, die ihre Grundstücke hierfür zur Verfügung stellen, oder gegenüber Betrieben, deren Lkw regelmäßig betroffen sind.

Das Liegenlassen von Müll oder das Verrichten der Notdurft ist in den meisten Städten durch kommunale Satzungen mit Bußgeld bedroht. Dies durchzusetzen ist juristisch aber für die Anwohner nicht möglich, das ist dann Aufgabe der Stadt.

Fakt ist: Um das Problem der mangelnden Parkplätze anzugehen, sind hier die Unternehmer und Kommunen gefragt, um Park- und Rastmöglichkeiten mit einer entsprechenden Infrastruktur zu schaffen. Denn das haben die Lastwagenfahrer bei dem harten Job verdient.

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RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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