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Kündigung: Kann der Chef das Weihnachtsgeld zurück verlangen?

Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sind Arbeitgeberleistungen, die aus bestimmten Anlässen bzw. zu bestimmten Zeitpunkten gezahlt werden. Enthält ein Arbeitsvertrag keinen expliziten Hinweis darauf, dass die Leistung ausschließlich für die Betriebstreue gezahlt wird, ist sie meist als Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistungen anzusehen.

Für Arbeitnehmer bedeutet das also nicht immer einen klaren Anspruch auf Sonderzahlungen, denn der Arbeitgeber kann diese durchaus mit sogenannten Bindungsklauseln versehen, solange diese Zahlungen nicht allein als Gegenleistung für schon erbrachte Arbeit zu betrachten sind. Ein Beispiel dafür sind Sonderzahlungen, die der Honorierung von Betriebstreue dienen. Sie können in der Regel einzig vom Bestand des Arbeitsverhältnisses am Auszahlungstag abhängig gemacht werden. Durch solche Bindungsklauseln soll dem Mitarbeiter verdeutlicht werden, welchen Wert der Fortbestand des beidseitigen Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber hat. Wer jedoch kurz vor seinem Betriebsjubiläum kündigt und das Unternehmen verlässt, verliert seinen Anspruch auf die Prämie. Oder muss den Bonus schlimmstenfalls zurückzahlen.

Es ist also zu unterscheiden zwischen der gewöhnlichen Sonderzahlung und der aufgrund von Betriebstreue. Mit welcher Sorte der Arbeitnehmer es zu tun hat, ergibt sich aus seinem Arbeitsvertrag. Dann gilt es zu prüfen, ob diese Vereinbarung auch wirksam ist.

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RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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