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Kita: Jedes Kind hat einen Anspruch auf einen Platz!

Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Das entschied der Bundesgerichtshof.

Sobald das Kind das erste Lebensjahr vollendet hat, darf es in die Kita. Das erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern. Vollzeitarbeiter haben einen Anspruch auf eine Tagesbetreuung. Die Stadt muss deshalb dafür Sorge tragen, dass das Kind auch die Möglichkeit hat, in eine öffentliche Kindertageskrippe oder zu einer Tagesmutter zu gehen.

Voraussetzung ist, dass die Eltern das Kind rechtzeitig für einen Platz angemeldet haben. Was unter Rechtzeitigkeit zu verstehen ist, entscheidet jedes Bundesland gesondert und kann beim Jugendamt erfragt werden. Lehnen die Eltern einen angebotenen Kita-Platz ab, verlieren sie grundsätzlich den Anspruch auf Zuteilung eines Platzes.

Nur in Ausnahmefällen ist eine Ablehnung berechtigt. So z.B., wenn die Kita weiter als 30 km vom Wohnort entfernt ist, zu viele Kinder in einer Gruppe sind oder das Gebäude marode ist.

Bekommen die Eltern keinen Kita-Platz für ihr Kind zugesprochen, können sie in einem Eilverfahren die Erteilung eines Platzes beschleunigt erstreiten. Daneben steht ihnen ein Schadensersatz gegen die Stadt wegen Verdienstausfall zu.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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