Das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern ist gesetzlich geregelt und ist zusammengefasst unter dem Begriff Kindschaftsrecht zu verstehen.
Es umfasst im Wesentlichen die Abstammung des Kindes, also die Mutter- und Vaterschaft, den (Kindes-)Unterhalt, das Namensrecht, das Sorgerecht, die Adoption, die Vormundschaft und die Pflegeschaft.
Besonderem Augenmerk gilt hier Kindern, deren Eltern nicht für sie sorgen können und so der Jugendhilfe bedürfen und einen gerichtlichen Vormund bzw. gesetzlichen Betreuer zur Wahrung ihrer Rechte erhalten.
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Jane Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte
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