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Kind und Karriere: Wie viel darf man in der Elternzeit arbeiten?

Nach der Geburt ihres Kindes können sich Mütter und Väter Elternzeit nehmen, um das Kind zu betreuen. Viele wollen oder können jedoch auch während der Elternzeit nicht komplett auf Arbeit verzichten. Wie viel Arbeit ist erlaubt?

Elternzeitnehmer dürfen maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dies dürfen sie auch bei einem anderen Arbeitgeber tun. Den Antrag auf Genehmigung der Arbeitsstelle müssen sie dann nicht zeitgleich mit dem Antrag auf Genehmigung der Elternzeit stellen. Die 30-Wochen-Grenze gilt nicht nur im ersten Jahr, sondern auch im zweiten und dritten Jahr, wenn die Eltern kein Elterngeld mehr bekommen.

Im ersten Elternzeitjahr wird der Verdienst anteilig auf das Nettoeinkommen angerechnet. Jeder Hinzuverdienst wirkt sich auf das Elterngeld aus, auch 450 €-Jobs. Hier gilt es, zunächst die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, bevor man beispielsweise eine Teilzeitstelle antritt.

Während die Elternzeit nur Arbeitnehmer nehmen können, haben Selbstständige aber auch einen Anspruch auf Elterngeld. Wer in dieser Zeit auf eigene Rechnung tätig ist, darf maximal 75 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens verdienen, um den Anspruch auf Elterngeld nicht zu verlieren.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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