URTEILE & KOMMENTARE
Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit


Verwaltungsgericht Neustadt,
Urteil v. 13.10.2016

Endlich den Führerschein in der Tasche, herrliches Wetter und freie Fahrt. Da neigt man zum schnelleren Fahren, als erlaubt. Was sind die Konsequenzen, wenn man als Führerscheinneuling erwischt wird?

Das Verwaltungsgericht Neustadt entschied jüngst knallhart, doch das dürfte nicht die Ausnahme sein: Wer sich nicht an die Regeln hält, verliert den Führerschein. Zu unterscheiden ist, wie hoch die Geschwindigkeit war und ob daraus ein Unfall resultierte.


... geringfügige Zuwiderhandlung

Ist der Fahrer in der Probezeit weniger als 20 km/h zu schnell gefahren, passiert noch nichts. Baut er aber wegen der überhöhten Geschwindigkeit einen Unfall, kann er den Führerschein entzogen bekommen.


... schwerwiegende Zuwiderhandlung

Wird er mehrfach erwischt, die Geschwindigkeit geringfügig zu überschreiten, reicht dies auch aus für den Führerscheinentzug. Überschreitet der Fahranfänger die Geschwindigkeit mehr als 20 km/h, reicht dieser einmalige Verstoß aus, um die Fahrerlaubnis entzogen zu bekommen.


Idiotentest

Bei einer schwerwiegenden oder zwei geringfügigen Zuwiderhandlungen verlangt die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Wird das nicht vorgelegt, wird ebenfalls die Fahrerlaubnis entzogen, und zwar mit sofortiger Wirkung.


Das Urteil vom 13.10.2016

Im Fall hatte der Kläger einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Führerscheinentzug gestellt. Der Antrag blieb ohne Erfolg. Jeder Verstoß gegen die Geschwindigkeit innerhalb der Probezeit wird vom Gesetz als Zuwiderhandlung bewertet. Ein angeordnetes Gutachten ist daher rechtmäßig. Bei Nichtvorlage ist die Fahrerlaubnisentziehung zu Recht erfolgt.

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Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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