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Fußball-EM trifft Arbeitsrecht

Am Freitag steht der Auftakt zur Europameisterschaft 2016 an, am Sonntagabend gibt es das erste Deutschlandspiel der EM. Ab Montag könnte es jedoch die nächsten vier Wochen schwierig werden für den leidenschaftlichen Fan, Fußball und Arbeit unter einen Hut zu bekommen. Denn dann rollt der Ball bereits um 15 Uhr. Was dennoch möglich ist, verraten wir Ihnen:


Dürfen EM-Spiele während der Arbeitszeit geguckt werden?

Auch während der Europameisterschaft gilt der Grundsatz: Bei der Arbeit muss gearbeitet werden. Deshalb ist es nicht erlaubt, während der Arbeitszeit den Fernseher einzuschalten, den Live-Ticker im Internet zu beobachten die Spiele am Radio mit zu verfolgen. Streng genommen ist es sogar verboten, einen Live-Ticker im Internet zu beobachten. Kurz: Alles, was zum privaten Vergnügen beiträgt und nicht dienstlich ist, ist ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis seitens des Chefs nicht erlaubt.


Was, wenn die Mehrheit der Kollegen das Spiel verfolgen wollen?

Auch hier gilt nichts anderes. Natürlich ist es möglich, im Büro ein Public Viewing Event zu veranstalten, aber auch das geht nur mit Einwilligung des Chefs. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich entscheiden, ob er eine solche Veranstaltung selbst organisiert, duldet und nicht als Arbeitszeit anrechnet oder untersagt. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert von seinem Vorgesetzten abgemahnt oder gar gekündigt zu werden.


Darf bei "wichtigen" Spielen früher nach Hause gegangen werden?

Wer bestimmte Spiele sehen will, sollte sich vorher Urlaub nehmen. Möglicherweise ist die EM auch eine gute Möglichkeit, geleistete Überstunden abzubauen – darüber sollte man mit dem Chef sprechen. Auch durch Vor- und Nacharbeit der Stunden kann in vielen Betrieben eine Regelung getroffen werden. Diese Kompromisse funktionieren allerdings nur, sofern es die betrieblichen Gegebenheiten zulassen. Ein Geschäft, das grundsätzlich bis 20 Uhr geöffnet hat, wird also kaum vorher schließen können. Es riskiert schließlich, Kunden zu verlieren.


Kann der Chef verbieten, im Fußball-Trikot zur Arbeit zu erscheinen?

Auch während der Europameisterschaft ist die übliche Etikette am Arbeitsplatz einzuhalten. Der Arbeitgeber kann erwarten, dass seine Angestellten in branchenüblicher Kleidung erscheinen – insbesondere, wenn sie häufig Kontakt mit Kunden haben. Wer also stets im Anzug, Kleid oder Kostüm am Arbeitsplatz erscheint, sollte daran auch während der EM nichts ändern.


Darf beim Public Viewing im Büro Alkohol getrunken werden?

Hier gilt, wie so oft: Der Chef entscheidet! Grundsätzlich besteht zwar kein Alkoholverbot am Arbeitsplatz. Allerdings besteht für den Arbeitnehmer die Verpflichtung, die eigene Leistungsfähigkeit sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht zu gefährden. Gibt es Anzeichen dafür, dass durch den Genuss von Alkohol diese beeinträchtigt werden, darf der Arbeitgeber den Angestellten aus dem Betrieb verweisen.


Darf man sich krank melden, wenn am Vorabend zu ausgiebig der Sieg gefeiert wurde?

Auch, wenn es dem Arbeitgeber nicht gefallen mag: Krank ist krank. Und das gilt auch für einen alkoholbedingten Kater. Bei Erkrankungen liegt in der Regel kein Verschulden des Arbeitnehmers vor. Ausnahmen hiervon sind exzessive Fälle. Wichtig ist: Wer krank ist, muss das seinem Arbeitgeber melden. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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