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Die Gütertrennung unter Ehegatten

Soll der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht bestehen, muss das Ehepaar vertraglich eine andere Reglung treffen. Eine von vielen Möglichkeiten ist die Gütertrennung. Danach wird das Eigentum des Mannes strikt von dem der Frau getrennt. Für den Fall der Scheidung findet dann kein Zugewinnausgleich statt.

Da die Gütertrennung häufig nachteilig für die Ehefrau ist, sofern aus der Ehe Kinder hervorgehen, kann im Wege der Vertragsfreiheit auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart werden, so z.B. im Rahmen eines Ehevertrages.

präsentiert von Kanzlei Dingeldein Rechtsanwälte

Mitgeteilt von
Jane Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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