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Der Versorgungsausgleich nach der Scheidung

Der Versorgungsausgleich ist gesetzlich geregelt und meint, dass im Falle einer Scheidung gesetzliche und private Versorgungsansprüche, z.B. aus der Rentenversicherung, die die Ehegatten während der Ehe erworben haben, ausgeglichen werden, da das Gesetz davon ausgeht, dass aus einem gemeinsamen Topf eingezahlt wurde.

Die Ansprüche sind zwischen den getrennten Partnern hälftig aufzuteilen, sodass beide gleichermaßen von den Anwartschaften auf z.B. Altersvorsorge profitieren können.

Der Versorgungsausgleich kann im Rahmen eines Ehevertrages ausgeschlossen werden.

präsentiert von Kanzlei Dingeldein Rechtsanwälte

Mitgeteilt von
Jane Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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