ARTIKEL
Den Erbschein bitte!

Nach dem Tod eines Menschen benötigen die Erben häufig einen Nachweis für Ihre Erbenstellung. Wann muss man einen Erbschein beantragen und wann kann darauf verzichtet werden?

Um einen Erbschein zu beantragen, benötigt man einen Termin beim Amtsgericht oder Notar. Dort mitzubringen ist der Personalausweis, die Sterbeurkunde des Verstorbenen und die Anschriften der Miterben, falls vorhanden. Ausnahmsweise genügen auch andere Beweismittel für die Erbenstellung, wenn die entsprechende öffentliche Urkunde unzumutbar ist, beizubringen.

Hinterlegt der Erblasser sein Testament beim Nachlassgericht, können die Kosten für den Erbschein in jedem Fall eingespart werden.

Wir empfehlen unseren Mandanten daher stets, die sichere Verwahrung des Testaments beim Nachlassgericht zu wählen. Denn so kann das Testament nicht abhanden kommen, es kostet lediglich einen Pauschalbetrag in Höhe von rund 90 Euro, die Erben werden im Todesfall automatisch benachrichtigt und diese müssen keinen Erbschein mehr beantragen, was zusätzlich Kosten und Mühen erfordern würde.

Auch, wenn ein Erbvertrag existiert, wird kein Erbschein benötigt.

Aber auch ein eindeutiges Testament oder andere Nachweise für die Erbenstellung können einen Erbschein entbehrlich machen, dies stellt jedoch nicht die Regel dar.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.