ARTIKEL
Das Vermächtnis

Vermachen oder vererben - klingt ähnlich, ist aber juristisch betrachtet etwas ganz unterschiedliches. Während man immer nur seine gesamte Vermögensmasse vererben kann, kann sich ein Vermächtnis auf einzelne Gegenstände beziehen. Ein Vermächtnis ist also die Zuwendung eines bestimmten Gegenstandes oder einer bestimmten Geldsumme.

Als Erblasser kann man im Rahmen eines Testaments festlegen, ob aus der Vermögensmasse bestimmte Dinge herausgegriffen und an eine Person vermacht werden sollen. Beispielsweise legt man fest, wer Erbe ist und wer darüber hinaus noch ein wertvolles Bild, ein Haus oder eine gewisse Geldsumme als Vermächtnis erhalten soll.

Der Vermächtnisnehmer hat immer nur einen Anspruch gegenüber den Erben. Eigentümer wird also zunächst einmal nur der Erbe. Derjenige, dem etwas vermacht wurde, muss dann seinen Anspruch mit dem Tod des Erblassers extra geltend machen.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.



ZUM THEMA: