ARTIKEL
Darf der Chef mir meinen Dienstwagen wegnehmen?


Die Situation

Der Mitarbeiter darf ein Firmenfahrzeug auch privat nutzen. Doch jetzt will der Arbeitgeber den Dienstwagen abschaffen. Geht das einfach so?


Juristisches Hintergrundwissen

Die Gewährung der Privatnutzung des Dienstfahrzeuges ist eine Zuwendung des Arbeitgebers und arbeitsrechtlich betrachtet neben der monatlich gezahlten Vergütung eine Gegenleistung des Arbeitgebers für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung. Deshalb darf der Arbeitgeber auch diese Privatnutzung nicht ohne Weiteres entziehen.


Die rechtliche Einschätzung: Nicht ohne wirksame Klausel

Möchte er es dennoch tun, kann er das nur, wenn Ihr Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel zum Widerrufsrecht beinhaltet. Fehlt die, kann er Ihnen den Wagen nicht vorenthalten.

Zudem muss ein solches Widerrufsrecht auch wirksam vereinbart werden: Für den Widerruf muss es einen sachlichen Grund geben und dieser Grund muss auch bereits in der Änderungsklausel selbst beschrieben sein.

Es ist zwingend erforderlich, dass die Widerrufsregelung hinreichend klar und verständlich ist. Die Vereinbarung darf zudem den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Der Grund sollte konkret gefasst sein.


Wann mit einem Widerruf zu rechnen ist

Das Widerrufsrecht kann zum Beispiel die vorzeitige Rückgabe eines Dienstwagens regeln, wenn die Wirtschaftlichkeit fehlt – der Mitarbeiter beispielsweise mehr privat mit dem Wagen unterwegs ist als beruflich.

Allein die bloße Wirtschaftlichkeit als Grund in der Klausel anzuführen, reicht jedoch nicht aus. Hier müssen Arbeitgeber schon ganz konkret darlegen, wie und warum der Wagen sich nicht mehr rechnet.


Fazit: Nutzungsentschädigung

Enthält Ihr Arbeitsvertrag eine rechtswirksame Widerrufsklausel und müssen Sie dementsprechend Ihren Dienstwagen zurückgeben, haben Sie aber einen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung in Geld.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.