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Auf Nummer sicher – Aufbewahrung des Testaments beim Nachlassgericht

Ist der letzte Wille niedergeschrieben, sollte dieser an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, an dem es nicht verloren gehen kann, aber auch schnell gefunden werden kann.

Möchten Sie Ihr Testament zu Hause aufbewahren, Informieren Sie hierüber mindestens eine Person, der Sie Vertrauen schenken.

Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, können Sie Ihr Testament auch beim Nachlassgericht hinterlegen. Das finden Sie beim Amtsgericht in Ihrem Umkreis.

Die Hinterlegung des Testaments beim Nachlassgericht ist die sicherste Möglichkeit der Verwahrung des Schriftstückes, denn es beugt der Gefahr vor, dass es zu spät gefunden wird oder gegen Ihren Willen vernichtet wird.

Die gerichtliche Hinterlegung ist inzwischen nicht mehr vom Gegenstandwert abhängig, sondern kostet lediglich einen Pauschalbetrag in Höhe von rund 90 €. Hier wird das Testament amtlich verwahrt und automatisch im Zentralen Testamentsregister verzeichnet. Auch Änderungen können nachgereicht werden.

Im Todesfall wird das Testament dann von Amts wegen eröffnet und die Bedachten werden unverzüglich informiert.

Gut zu wissen: Auch die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht können bei der Notarkammer beim Zentralen Vorsorgeregister für rund 20 € hinterlegt werden.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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